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ÜBERGABE - / ÜBERNAHME - PROTOKOLL

anläßlich des Pächterwechsels eines Kleingartens in der Kleingartenanlage "Zum Dreieck e.V."

Auf der Grundlage des § 8, Absatz (1) c) Vereinssatzung sowie der von den / vom bisherigen Pächtern (Verkäufer) gegenüber dem Vorstand eingereichten / zur Kenntnis / zum Verbleib vorgelegten Unterlagen :

 

1. schriftliche Verkaufsabsicht vom

 
 

2. Schätzungsprotokoll vom

 

 

sowie des durch den/die neuen Pächter (Käufer) aus diesem Anlaß gestellten

 

3. Aufnahmeantrages vom

 

 


wird die Übergabe/Übernahme des Kleingartens, Parzelle Nr. :
 

 

zwischen Verkäufer

 

Name, Vorname

 
 

Straße

 
 

PLZ, Ort

 

 

und Käufer

 

Name, Vorname

 
 

Straße

 
 

PLZ, Ort

 

 

vom Vorstand befürwortet / nicht befürwortet.

Folgende Verbrauchswerte / Zählerstände wurden übergeben / übernommen :

 

Verbrauchswert

Preis je KW/h
bzw. m3

Zählerstand letzte Ablesung/Meldung

Zählerstand bei Übergabe/Übernahme

Differenz
Spalte 4 zu 3

Verbrauchskosten
in DM/Pf

1

2

3

4

5

6


Strom
         

Brunnenwasser
         

Stadtwasser
         

 

Die Verbrauchskosten (Zeitraum letzte Ablesung / Meldung an den Vorstand bis Übergabe / Übernahme) werden durch :

den Verkäufer beglichen*)

den Käufer übernommen*)

Termin :

( *) nicht Zutreffendes ist zu streichen )

Die für den verkaufenden Vertragspartner (Verkäufer) bestehenden Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsjahres gegenüber dem Verein

 

- wurden vollständig beglichen; der Verein stellt keine Ansprüche mehr *)

- sind noch in Höhe von ______________- DM *)
für ___________________________________________________

___________________________________________________ offen*)

(deren Begleichung erfolgt durch Verkäufer / Käufer bis zum ___________________ )*)

( * ) nicht Zutreffendes ist zu streichen)

Der/die Verkäufer versichert/versichern, daß Rechte Dritter nicht bestehen.

Die Verrechnung der "Einlage" in Höhe von .......... - DM gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 30.08.1997 - enthalten im Protokoll vom 08.09.97, Top 7 -, sind unmittelbar zwischen Verkäufer und Käufer zu regeln. Eine Rückzahlung durch den Verein erfolgt nicht.

 

Die Übergabe/Übernahme der Parzelle erfolgt mit Wirkung vom :

 

 

2 Schlüssel für die Schließanlage des Vereinsgeländes wurden übergeben / übernommen.

Der Vorstand versichert, wenn zuvor benannte Gründe dem nicht entgegenstehen, daß er dem "Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde e.V." den Abschluß eines Pachtvertrages mit dem neuen Pächter (Käufer) empfiehlt und die dafür erforderlichen Unterlagen vorlegen wird.

 

Datum :

 
 

Verkäufer

 

 

(Unterschrift)

 

Käufer

 

 

(Unterschrift)

 

 

(Unterschrift)

 

 

(Unterschrift)

- für den Vorstand -

( ____________ )

Datum

 

 

 

 

(Stempel u./o. Paraphe Vorsitzende bzw.

Stellv. Vorsitzender und Schriftführer)

 

 

 

 

 

(Stempel u./o. Paraphe Schatzmeisterin)

Verteiler :

- Original für Verein

- Kopie für Schatzmeisterin

- Kopie für Verkäufer

- Kopie für Käufer


© 12/1999 - Kleingartenanlage Zum Dreieck e.V.
email: zumdreieck@vereinsnetz.de
Entwurf: Bernd Golemo
Realisation: Klaus Marten (MartenSoft)
Letzte Änderung: 23. Juli 2000