Rahmengartenordnung |
Die Gartenordnung beinhaltet als Grundordnung die Regeln für die Gestaltung und Nutzung der Kleingärten sowie die Ordnung, Pflege und Sauberkeit und für das Zusammenleben in den Kleingartenanlagen. Die Zwischenpächter (im folgenden Verpächter genannt) und die Kleingartenvereine können eigene Gartenordnungen erlassen, die jedoch den Regelungen dieser Rahmengartenordnung nicht zuwiderlaufen dürfen. Es gilt immer die speziellere Gartenordnung auf der Grundlage dieser Gartenordnung. Sie ist Bestandteil der Kleingartenpachtverträge. Zur Durchsetzung dieser Rahmengartenordnung kann ein Bevollmächtigter beauftragt werden.
Verstöße gegen die Gartenordnung, die nach schriftlicher Aufforderung durch den Verpächter in einer angemessenen Frist nicht behoben sind, können wegen vertragswidrigen Verhaltens der Kleingartenpächter zur Kündigung der Kleingarten-Pachtverträge führen.
Die Rahmengartenordnung wurde am 22.06.1997 beschlossen. Sie tritt ab 01. September 1997 in Kraft.
f.d.R.d.A. : B. Golemo
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12/1999 - Kleingartenanlage Zum Dreieck e.V. email: zumdreieck@vereinsnetz.de |
Entwurf:
Bernd Golemo Realisation: Klaus Marten (MartenSoft) |
| Letzte Änderung: 23. Juli 2000 | |